§ 1 Nutzung
1 Die Kantonsbibliothek steht natürlichen und juristischen Personen (Kindern,
Erwachsenen, Firmen, Institutionen, etc.) zur Nutzung offen.
2 Die Nutzung der Kantonsbibliothek ist für Personen über 20 Jahre sowie Firmen gebührenpflichtig.
§ 2 Bibliotheksausweis
1 Neu eingeschriebenen Personen wird ein Bibliotheksausweis ausgestellt. Er verliert seine Gültigkeit, wenn während 3 Jahren keine Ausleihe mehr getätigt wird. Beim Einschreiben ist dem Bibliothekspersonal ein amtlicher Ausweis vorzulegen.
2 Bei Personen ohne festen Wohnsitz in der Region sowie in Sonderfällen kann die Kantonsbibliothek ein Depot verlangen.
3 Der Bibliotheksausweis ist persönlich. Der Inhaber oder die Inhaberin haftet für die damit getätigten Ausleihen sowie für die damit verursachten Gebühren.
4 Adressänderungen sowie der Verlust des Bibliotheksausweises sind der
Kantonsbibliothek umgehend zu melden.
§ 3 Ausleihen
1 Medien können nur von eingeschriebenen Personen mit gültigem Bibliotheksausweis ausgeliehen werden.
2 Kinder und Jugendliche können nur Medien mit entsprechender Altersfreigabe
ausleihen.
3 Die Ausleihfristen betragen in der Regel 4 Wochen. Spezielle Ausleihfristen gelten für:
DVDs, Zeitschriften, digitale Angebote (e-kbl) 2 Wochen
Sprachkurse, Medien aus dem Magazin 8 Wochen
4 Pro Medienart und Altersgruppe können in der Regel 7 Bücher sowie 5 Nonbooks ausgeliehen werden. Eine Beschränkung auf zwei Ausleihen gelten für Konsolenspiele, Sprachkurse und Grosselternkoffer. Höhere Ausleihmengen gelten für Firmen, Institutionen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
5 Nicht vorgemerkte Medien können bis 10 Tage nach Ablauf der Leihfrist einmal
verlängert werden. Nicht verlängerbar sind die Leihfristen von Zeitschriften, Spielfilmen (DVD) und digitalen Medien (e-kbl).
6 Ausgeliehene Medien - mit Ausnahme von Zeitschriften - können vorgemerkt werden.
7 Für ältere oder wertvolle Werke sowie für die BL-Medien bestehen Nutzungseinschränkungen.
§ 4 Postversand
1 Eingeschriebene Personen mit gültigem Bibliotheksausweis und Wohnsitz in der Schweiz können sich gegen Gebühr Medien nach Hause schicken lassen.
2 Für den Versand werden pro Medium CHF 10.- Verpackungs- und Portokosten
verrechnet.
§ 5 Rücksendung
Bücher und Medien können gut verpackt per Post zurückgeschickt werden.
§ 6 Internetnutzung
1 Die Internetstationen können von eingeschriebenen Personen mit gültigem
Bibliotheksausweis benutzt werden.
2 Der Bibliotheksausweis muss dem Bibliothekspersonal auf Wunsch vorgelegt werden.
§ 7 Gebühren/Kostenpflichtige Dienstleistungen
Jahresgebühr | CHF | 50.00 | pro Jahr | ||
Jahresgebühr (20. - 24. Altersjahr) | CHF | 35.00 | pro Jahr | ||
Schnupperabonnement | CHF | 10.00 | für 4 Monate | ||
Bibliotheksausweis | CHF | 5.00 | |||
Ersatzausweis | CHF | 5.00 | |||
1. Mahnung | CHF | 1.00 | pro Medium* | ||
2. Mahnung | CHF | 5.00 | pro Medium* | ||
3. Mahnung (eingeschrieben) | CHF | 10.00 | pro Medium* | ||
Vormerkung | CHF | 1.00 | pro Medium | ||
Anschaffungswunsch | CHF | 1.00 | pro Medium | ||
Magazinbestellung express | CHF | 1.00 | pro Medium | ||
Fernleihe Inland: Bücher | CHF | 10.00 | pro Medium | ||
Fotokopien | CHF | 8.00 | pro 20 Seiten | ||
Postversand | CHF | 10.00 | pro Medium | ||
Rechnungsstellung | CHF | 20.00 | pro Rechnung | ||
Kopien resp. Printouts A4/A3 | CHF | --.20/--.30 | pro Kopie |
* Die Mahngebühren werden nach Fristablauf geschuldet, unabhängig von der
Zustellung der Mahnung
§ 8 vorübergehender Nutzungsauschluss
1 Personen, deren Schulden den festgelegten maximalen Betrag übersteigen, können bis zu deren Begleichung keine Ausleihen machen und das Internet nicht benutzen.
2 Es gelten die folgenden Maximalbeträge:
Kinder (bis 9. Altersjahr) Fr. 5.--
Jugendliche (10. - 24. Altersjahr) Fr. 10.--
Erwachsene (ab 25. Alterjahr) Fr. 20.--
Firmen Fr. 50.--
§ 9 Beschädigung/Verlust
1 Die ausgeliehenen Bücher und Medien sind sorgfältig zu behandeln.
2 Bei Beschädigung oder Verlust werden neben den Kosten für Reparatur oder Ersatz auch Bearbeitungskosten verrechnet.
3 Bücher und Medien, die zwei Wochen nach der 3. Mahnung nicht zurückgebracht werden, gelten als Verlust im Sinne von Absatz 2.
§ 10 Nutzung der öffentlichen Bibliotheksräume
1 Essen, Trinken sowie Rauchen sind auf der Leseterrasse, nicht aber in den öffentlichen Räumen der Bibliothek gestattet.
2 Sportgeräte, Rollschuhe, etc. sind in der Garderobe abzustellen sowie Mappen, Rucksäcke, Taschen, etc. in den Schliessfächern zu deponieren.
3 Tiere haben keinen Zutritt zu den Bibliotheksräumen.
§ 11 Nutzungsausschluss / Hausverbot
1 Wer wiederholt gegen diese Bibliotheksordnung verstösst oder das Internet
missbräuchlich nutzt, kann von der Kantonsbibliothek zeitweise oder ganz von der Bibliotheks- resp. der Internetnutzung ausgeschlossen werden.
2 Wer sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek ungebührlich aufführt, kann von der Kantonsbibliothek weg gewiesen oder mit einem Hausverbot belegt werden.
§ 12 Haftungsausschluss
Die Kantonsbibliothek lehnt jede Haftung für Schäden ab, die durch die Nutzung von Bibliotheksmedien an benutzereigenen Abspielgeräten oder Computern entstanden sein könnten.
§ 13 Schlussbestimmungen
1 Die Benutzungsordnung vom 1. Januar 2011 wird aufgehoben.
2 Diese Bibliotheksordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft.
BILDUNGS-, KULTUR- und SPORTDIREKTION
des KANTONS BASEL-LANDSCHAFT